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ABRECHNUNG

PERMANENTE KOSTENTRANSPARENZ

Im privatärztlichen Bereich arbeiten wir seit Jahren zuverlässig mit der PVS Westfalen-Nord als Abrechnungsstelle zusammen und rechnen gem. GOÄ  (Gebührenordung für Ärzte) ab. 


Wenn Sie als Selbstzahler zu uns in die Praxis kommen, erhalten Sie ebenfalls eine Rechnung auf Basis der GOÄ, die Sie direkt bei uns in der Praxis am gleichen Tag in bar oder per EC-Karte begleichen.

 

Umsatzsteuerpflichtige, ästhetische Behandlungen werden ebenfalls gem. GOÄ abgerechnet, sind jedoch nicht von den Krankenkassen erstattungsfähig.

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