

* TERMINVEREINBARUNG PER KONTAKTFORMULAR ODER VOR ORT * GEÄNDERTE KASSENZULASSUNG MIT REDUZIERTER GESETZLICHER SPRECHSTUNDE UND REGELUNG ZUM SCHUTZ VON GESETZLICH VERSICHERTEN BESTANDSPATIENTEN: NÄHERES UNTER INFOS *


HAUTKREBSVORSORGE
die Haut ist Ihr größtes Organ
Hautkrebs ist die weltweit am häufigsten auftretende Krebserkrankung.
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Die Hautkrebsvorsorge (kurz: HKV) wird von den gesetzlichen Krankenkassen ab dem 35. Lebensjahr alle 2 Jahre übernommen.
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Darüber hinaus bieten viele gesetzliche
Krankenkassen Ihren jüngeren Versicherten (HKV unter 35 J.) auch freiwillig diese Vorsorgeuntersuchung an.
Wir machen Sie darüber hinaus gerne und unverbindlich darauf aufmerksam, ob aus unserer Sicht eine zusätzliche Videodermatoskopie sinnvoll erscheint.
Private Kassen erstatten dieses noninvasive Scanverfahren bei sog. Vollversicherung, die "Beihilfe" nur bei besonderer Indikation.
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Weiterhin bieten wir GKV-Patienten eine zusätzliche (z.B. jährliche) HKV als sog. IGeL-Leistung gem. GOÄ an.
